Zur Qualität der Weine

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44

Nach Staffler hatte die Gegend von Feldkirch den besten Weinbau, wo der Wein auch besser, als in Bregenz und Bludenz gedeiht, und als ein angenehmes, leichtes und der Gesundheit zuträgliches Getränk geachtet wird. Der weiße Wein sei beliebter und haltbarer als der rote, und bessere sich auf dem Lager. Für die besten Weine wurden jene vom Ardetzen- und Blasenberg bei Feldkirch, sowie jene von Röthis gehalten.

Hier dürfen wir auch noch einmal Hörmann zitieren, der die rebenfreien Hänge des Walgaus bedauert, wo früher ein trefflicher Wein produziert wurde, der nach Weizenegger „heiter macht, aber keine Kopfbeschwerden verursacht“.

Über die Qualität der Beschlinger Weine ist nicht viel bekannt. Am 13. September 1851 gab die Grundentlastungs-Bezirkskommission der Gemeinde Nenzing kund1, dass man sich darüber beraten habe, wie man in Nenzing die Wein erzeugenden Güter nach der Qualität des erzeugten Weines in drei Klassen – gut, mittel, schlecht – einteilen könnte. Diesbezüglich ergab sich mit Stimmeneinhelligkeit, dass es mit Ausnahme der Opferweins-Pflichtigen in der Gemeinde Nenzing nur eine Klasse gebe, nämlich die dritte (=schlechte). Das Jahreserträgnis aller in dieser einen steuerpflichtigen Klasse befindlichen Weingüter werde mit 14 Viertel von einem Mitmel angesetzt (knapp 1,5 Hektoliter je Mitmel bzw. knapp 20 hl pro ha), wobei das Viertel mit 10 Wiener Maß gerechnet wird.2 Ein Mitmel enthalte 1 2/3 Graber, ein Graber würde daher ein Erträgnis von 9 ortsüblichen Vierteln oder 90 Wiener Maß abwerfen. Für den Opferwein als ständige gleichbleibende Abgabe wurden zwei Klassen angenommen, nämlich die zweite (mittlere) und die dritte (schlechte). Zur zweiten Klasse wurden folgende Parteien eingereicht:

Andrä Latzer, wegen den innern Halden
Joseph Döltsch alldort
Kristian Mayer alldort
Johann Tschabrun alldort
Jakob Tschabrun oder richtiger Martin Bohle alldort
Johann Bertschen Kinder alldort
Marx Scherer alldort und
Martin Keßler alldort
Jakob Häusles Witwe in der Torkelhalden

Alle Nichtbenannten, die auch noch Opferwein schulden, wurden in die 3. Klasse gesetzt.
Diese Aufstellung wurde von der k.k. Kreiskommission in allen Punkten genehmigt. Jedem Verpflichteten stand es nun frei, binnen vier Wochen Einwendungen bzw. Reklamationen einzubringen.

Auffallend ist, dass alle Wingerte der mittleren Klasse in Beschling lagen. Das scheint die Meinung älterer Beschlinger, der Beschlinger Wein sei immer schon besser gewesen als der Nenzinger, zu bestätigen.

Schallert3 berichtet nach Beschlinger Gewährsleuten:

Der eigene Beschlinger Wein vom Gasthof Kreuz galt zwar als nicht von besonderer Qualität („sur“), hingegen der rote Wein vom „Dilleler“ (ein gut situierter Beschlinger Bauer namens Christian Scherer, dessen Mutter Ottilie geheißen hatte) als hervorragend; dieser Bauer benötigte seinen Eigenbau aber größtenteils selbst und namentlich bei der Heuarbeit. Sein Gewährsmann Josef Jussel aus Nenzing habe ganz konkret von den älteren Frauen und Männern von Beschling erzählt, dass sie alle eine gute Gesichtsfarbe hatten, weil sie eben als „g‘wienet“ galten.

Weitere Nachforschungen erweisen aber die Aussagen der Beschlinger Gewährsleute als nicht gänzlich richtig, da der einzige Christian Scherer mit Verbindung zu einer Ottilie aus der Schlittenmacher-Linie stammte (*1838, +1912) und mit Ottilie Stoß (*1829, +1881) verheiratet war. Ottilie Stoß stammte aus dem Haus Nr. 25 (heute Turgelweg 2a), in dem ihr Vater Josef Stoß als Schullehrer wohnte, dessen Eltern Christian Stoß (Beschling) und Ottilie, geb. Lutz (Nenzing) aber im Haus Beschling 4 wohnten4, das in den 1970er Jahren bis auf das Mauerwerk abgebrannt ist und abgetragen wurde. Es handelt sich um eine Seitenlinie des Christian Stoß, der im Haus Nr. 25 früher ein Gasthaus betrieb.

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44