Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44

Zwischen der römischen Weinbauphase (15 vor bis ca. 300 nach Christus) und dem karolingischen Wiederaufbau nach dem Niedergang durch die Völkerwanderung liegt ein halbes Jahrtausend ohne Hinweise auf den hiesigen Weinbau. Es wird aber wohl, was an Weinbau tradiert wurde, an eine Grundherrschaft gebunden gewesen sein, zunächst wohl an die feudalen, weltlichen Herrscher, später auch zunehmend an die Einrichtungen der Kirche, Klöster und Stifte. Zu den Rechten des Königs laut Churrätischem Reichsurbar gehörte es unter anderem, Dienste und Leistungen seiner Untertanen zu fordern. Zu diesen Frondiensten zählten sowohl die Bestellung der Felder als auch die Einbringung der Ernte in den königlichen Kornspeicher. Ein großer Teil des königlichen Landbesitzes war in Form von Huben an einzelne Lehensleute ausgegeben, die die Abgaben meist in Naturalform zu leisten, mit Ausnahme von Transportleistungen jedoch keine Frondienste zu erbringen hatten.1

Erst nachdem ungarische Horden ab 899 jahrzehntelang weite Teile Mitteleuropas geplündert und verheert hatten, gelang es Otto dem Großen 955, die Horden in der Schlacht am Lechfeld entscheidend zu schlagen. Nach dieser Wende folgte eine weiträumige Ansiedlung von Klöstern, die dem Weinbau neue Impulse gaben. Weingärten unterlagen weiterhin einer Grundherrschaft, die einerseits in Händen eines Grund- oder Bergherrn, andererseits eines Klosters oder Stiftes lag. Die Grundherrschaft war ein Komplex von Rechten, der nicht nur Herrschaft über Grund und Boden bedeutete, sondern auch zu Schutz und Schirm für Bauern und Hauer verpflichtete, während diese gewisse Dienste zu verrichten hatten und Naturalabgaben abliefern mussten.2

Der Grund- oder Bergherr war selten zugleich Besitzer („Gewere“3); wurde das Besitzrecht eines Weingartens durch Verkauf, Verpfändung oder Vererbung übertragen, musste der Grundherr zustimmen, der auch für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Weinbau die oberste Instanz war.

Er hatte auf die Einhaltung der festgelegten Rechte und Pflichten der Winzer, Hauer und Weingartenknechte zu achten und war für Arbeitsverhältnisse, Entlohnung im Weinberg, Abgabenbestimmungen, den Zehent und für den Weinausschank betreffende Verordnungen zuständig.

Im Hochmittelalter setzte ein tiefgreifender sozioökonomischer Strukturwandel ein, zeitgleich mit der starken Flächenausdehnung des Weinbaus, der diese überhaupt erst ermöglichte und förderte.4 Dieser Prozess zog sich über zwei Jahrhunderte hin und führte schließlich dazu, dass die Grundherren von der Bebauung ihres Landes durch unfreie Leute zur freien Erbleihe mit günstigeren Besitzrechten übergingen. Der größte Teil des Herrenlandes wurde parzelliert und in Erbleihe oder freier Pacht vergeben, sofern es nicht als Fernbesitz bereits abgestoßen worden war.  Im Zuge des sozioökonomischen Wandlungsprozesses veränderte sich das Verhältnis von Grundherrn und Winzer grundlegend. Neben den schon früher von einzelnen Winzern bebauten Weinbergen wurde jetzt auch das Salland5 weitgehend aufgeteilt und an Winzer in Leihe oder Pacht vergeben. Dadurch wurden die Frondienste auf Herrenland weitgehend überflüssig.  Die rechtliche und ökonomische Stellung der Winzer verbesserte sich damit zumeist nachhaltig, vor allem weil sich die Abhängigkeiten der Winzer vom Grundherrn lockerten.

Die Aufteilung des Sallandes führte an sich schon zu kleiner parzellierten Einheiten, wodurch auch immer kleinere Bearbeitungs-Flächenmaße in Gebrauch kamen. Die Möglichkeit der Vergabe in Erbleihe trug mit dazu bei, dass sich die Besitzzersplitterung auch im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit weiter verschärfte, da man in bestimmtem Maße auch die an sich unerwünschte weitere Teilung von Leiheparzellen erlauben musste.

 

  • 1. Kleindinst, J.: Das churrätische Reichsurbar – eine Quelle zur frühmittelalterlichen Geschichte Vorarlbergs. - Montfort, 1995, Heft 2; S. 26.
  • 2. Ligthard, Elisabeth: Vom „Leutgeb“ zum Heurigen. Zur Entwicklung des Weinausschanks in Wien bis 1900. - Diplomarbeit, Universität Wien, Wien 2008; S. 10ff.
  • 3. https://www.mittelalter-lexikon.de/wiki/Gewere: Gewere (mhd. gewer, giwerida, wer = rechtskräftig gesicherter Besitz, tatsächliches Besitztum). Das ältere deutsche Recht kannte, wie die germanischen Rechte, keine Unterscheidung von Besitz (possessio) und Eigentum (dominium). Stattdessen bestand im Gewere die Verfügungsgewalt über Sachen und Rechte.
  • 4. Volk, Otto: Weinbau und Weinabsatz im späten Mittelalter. Forschungsstand und Forschungsprobleme. - https://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/aufsaetze/volk-weinbau-weinabsatz-spaetmittelalter.html;  o. S.
  • 5. https://www.mittelalter-lexikon.de/wiki/Salland: Salland (mhd. sallant, sellant = Herrenland; mlat. terra salica, terra indominicata). Der vom Grundherrn in Eigenwirtschaft bearbeitete Teil der landwirtschaftlichen Gesamtfläche eines Fronhof-Verbandes. (Der übrige Boden wurde als Hufenland von freien oder unfreien Bauern bearbeitet.) Es war meist um den Fronhof (Salhof) als Zentrum gruppiert, und bestand überwiegend aus Ackerland, nur zum kleinen Teil aus Wiesen (prata).

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44