Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44
Von den in der Regel doppelt ausgefertigten Pachturkunden, mit denen die Winzer in den Besitz des Pachtgutes gesetzt wurden, ist in den meisten Fällen nur das grundherrliche Exemplar erhalten. Dies gilt auch für den Walgau, wo zumindest Hinweise auf solche in den Akten des Vogteiamtes Bludenz ab der Mitte des 16. Jahrhunderts zu finden sind.
Die bei weitem wichtigste Form der Wingertspacht, vor allem bei den besseren Wingerten, war ohne Zweifel die ertragsabhängige Teilpacht, die sich im 12. und 13. Jahrhundert mit dem sozioökonomischen Wandel immer mehr durchsetzte. Die Abgabequote wurde hierbei nicht in fixer Höhe, sondern in festen Anteilen von 1/2, 1/3 oder 1/4 des Traubenrohertrags festgesetzt. Für den Grundherren bedeutete der Übergang zum Teilbau die Aufgabe der aufwendigen Eigenbewirtschaftung des Reblandes und der Verarbeitung des gesamten Ernteaufkommens vom Herrenland, ohne ihm die Möglichkeit zu nehmen, Art und Intensität der Bewirtschaftung des Landes wesentlich beeinflussen zu können. Das für den Weinbau typische Risiko erheblicher Ertragsschwankungen verteilte sich durch die Teilpacht auf beide Seiten, ein Vorteil, der auch den Pachtwinzern zugutekam, denen bei einer Belastung in fixer Höhe einige schlechte Erntejahre eher den wirtschaftlichen Ruin bringen konnten, während die Herren leichter in der Lage waren, solche Schwankungen auszugleichen. Unter günstigen Umständen verfügte der Teilwinzer mit der Hälfte oder sogar zwei Dritteln oder mehr des Rohertrags über einen höheren Anteil am Ertrag seiner Arbeit, den er auf dem Weinmarkt realisieren konnte.
Im Jahr 1584 stellte Hektor von Ramschwag als Vogteiverwalter der Herrschaft Bludenz – Sonnenberg in einem Schreiben an die Tirolische Kammer angesichts der stark schwankenden Weinernteerträge die Frage, ob es nicht von mehr Nutzen wäre, den Pachtzins niedrig zu halten oder gar die Güter zu verkaufen, da zumindest in Fehljahren der Pachtzins gewiss sei, ohne dass man sich um Reif, Frost, Hagel und „ander Missgwax“ sorgen müsse. Weil aber in guten fruchtbaren Jahren ein hoher Ertrag erwachsen könnte, möchte er die Entscheidung des Grundherrn abwarten. Der Mühlen- und Stüble-Weingarten, bei denen dem Amt jährlich hohe Kosten auferlaufen durch das Gruben, Stickeln, Zäunen und alle anderen notwendigen Arbeiten, die auch in Fehljahren geleistet werden müssen und daher durchschnittlich nur wenig Überschuss bringen, könnten durch Verkauf zwischen 800 und 1000 Gulden „versylbert werden“.1
Am 12. Dezember 1585 folgt ein weiteres Schreiben an die Tirolische Kammer, in dem Hektor von Ramschwag zugibt, dass im Amt einige Fehler passiert seien hinsichtlich der Drittelweingärten in Nüziders, die den Untertanen bereits vor langer Zeit auch zu Erblehen verliehen worden waren. Heute verstünden manche Lehensleute die alten Lehenbriefe nicht mehr, weshalb er vorschlage diese zu erneuern, indem die Lehenschaften neu beschrieben und die Entwürfe der Kammer vorgelegt werden, damit sie auch noch korrigiert werden könnten. Er schlage aber vor, dass Lehensverkäufe, wie sie nach den alten Lehensbriefen erlaubt waren, nur noch mit Genehmigung des Grundherrn geschehen sollen, um Irrtümer und Unordnung zu vermeiden. Befehlsgemäß habe er sich auch Gedanken darüber gemacht, wie die Weingärten mit geringem Jahresertrag zu größerem Nutzen verkauft werden könnten. Die Lehenleute und Inhaber der Drittelweingärten wären durchaus bereit, die Weingärten für ein zumutbares Geld ins Eigentum zu kaufen und dem Amt jährliche Abgaben zuzusagen. Denn der daraus erwachsende jährliche Erlös wäre alle Jahre sicher, während die Weingärten gewöhnlich wenig Überschuss, in Fehljahren gar nichts erwarten lassen. Für die Erhebung von überschlägigen Preisen sei die Zeit zu kurz gewesen. Bezüglich Mühlen- und Stübleweingarten und die Aufrichtung neuer Lehenbriefe warte er auf Anweisungen.2
Schließlich schreibt er am 1. Februar 1586 u.a. bezüglich etlicher Mühlen, Haushofstätten und vielen Lehengütern in Nenzing, wovon die Unterthanen jährlich gemäß der Amtsrechnungsregister „228 Wer-Käß und 71 Schöffl und 1/2 Viertl Gersten Kornn“ als Zins abliefern. Diese Lehengüter wurden vor uralter Zeit von den Grafen von Werdenberg-Sargans, die damals die Herren von Sonnenberg waren, zu Erblehen, größtenteils aber an Höfe verliehen und seither nie erneuert. Die Höfe seien teilweise abgekommen, ein Teil der Namen überhaupt vergessen und verloren worden. Seines Erachtens sei es unmöglich, alle Güter wieder nach der alten Ordnung den Höfen zuzuteilen. Vielmehr halte er es für höchst notwendig, die bewussten Güter zur Verhütung weiteren Abgangs mit ihren Grenzen neu zu beschreiben, wer immer sie innehabe, und den Zins nach amtlichem Gutachten neu festzusetzen.3
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44