Arbeitslöhne

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44

Schwärzler11 gibt uns folgenden Überblick über Arbeitslöhne für Taglöhner im Weinbau, die wohl annähernd für d2as ganze Land gegolten haben dürften:

Jeder Taglöhner mußte von Früh 6 Uhr bis 11 Uhr und von 12 bis 6 Uhr Abends arbeiten und erhielt folgenden Lohn:
Reben schneiden, stürzen, stoßen, einem rechtschaffenen Mann ohne Verpflegung per Tag 18 kr., einem mannbaren Weibe 14 kr. Für in den Reben graben, legen, dungtragen einer jeden Person obigen Lohn und zudem eine halbe Wein und Brod. Was aber halbgewachsene Buben oder Mädel betrifft, darf nicht mehr als 8 kr., einem ordentlichen Wimmer mit Verpflegung je morgens und mittags Suppe, Mus, Käs und Brod ohne Wein und 9 kr. Einem Buttenträger mit obiger Verpflegung 12 kr., einem Weib 6 kr.  Den Arbeitern ist verboten aus den Reben das Abholz, Gras und Rupf mit nach Hause zu nehmen, gegen Strafe von Inlohn.  ……   Ferner wurde verordnet, daß aus dem Hofsteigischen vor Weihnachten kein Stroh, Heu, Tung, Rebstecken außer Land verkauft werden dürfe…

Zeller3 gibt nach einer Rebbauordnug von 1715 folgenden Überblick:

  • 20 Kreuzer: Graben und Erde heraustragen von morgens bis abends 6 Uhr außer Mittag von 11 –         12 Uhr zur Frühlingszeit
  • 18 Kreuzer:  mit Trunk
  • 12 Kreuzer: von Weib oder Bub allein
  • 18 Kreuzer: Zur Herbstzeit oder von Mann allein
  • 16 Kreuzer: mit Trunk
  • 10 Kreuzer: von Weib oder Bub allein

Die Arbeiten im Weinberg wurden also je nach Schwere, aber auch nach Jahreszeit unterschiedlich bezahlt. Leichtere Arbeiten, die auch von Frauen oder Kindern verrichtet werden konnten, wurden entsprechend geringer bezahlt.

Für besonders schwere Arbeiten gab es Sonderentlohnungen von den Weinbergbesitzern. So bekam der Stößer für das mühsame Einstoßen der Rebstickel den sogenannten „Stößerwein“, nämlich eine halbe Maß Wein pro Pfundlohn Reben.

Auch aus Beschling ist aus verschiedenen Aufschreibbüchern bekannt, welche Arbeitslöhne bezahlt wurden: So gibt z. B Christian Stoß4 in seinem Aufschreibbuch folgende Angabe:

Im Jahre 1813 haben sie mier gewimlet, ist - 20 x

In ein einem Aufschreibheft5 hat Johann Scherer festgehalten, dass er 1852 Weinbergsarbeiten für Martin Drexel ausgeführt hat:

  • 1 Tag gekarschet, zugleich Köst - 12 xr
  • 1 im Wingert gehauet - 18 xr
  • 1 Tag Stikel gespizt -24 xr.

 

  • 1. Schwärzler, Kaspar: Allerlei aus alter Zeit. Vorarlberger Volksblatt vom 20.4.1892, S. 1 – 4, o. S.
  • 2.
  • 3. Zeller, Ingrid: Weinbau in Vorarlberg. Schriftenreihe der Rheticusgesellschaft 16, Feldkirch 1983, S. 36.
  • 4. Aufschreibbuch im Besitz von Marianne Maier.
  • 5. Aufschreibbuch im Besitz des Autors.

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44