Die Rebmänner oder Baumänner

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44

1 Der Weinbau erfordert nicht nur viel Arbeitsaufwand, sondern auch Sachkenntnisse, Genauigkeit, Fleiß und Gewissenhaftigkeit, von denen in hohem Maße der Erfolg abhing. Diese Arbeiten wurden daher vielfach solchen fachkundigen Leuten, den sogenannten Rebmännern oder Baumännern übertragen. Für größere Weingüter wurden sie vertraglich angestellt, wie z. B. für die herrschaftlichen Weinberge in Feldkirch am Ardetzenberg und an der Ill aus den Jahren 1577 und 1581. In der Landesgeschichte von Vorarlberg aus dem Jahre 1792 sind zwei solcher Verträge enthalten. Im Folgenden ein kurzer Auszug aus denselben:

1577: Als Entlohnung erhielten die Bauleute die Hälfte des Weinertrages. Die eine Hälfte mussten sie dem herrschaftlichen Rentamt in Feldkirch abliefern, während die andere Hälfte ihnen gehörte. Dafür hatten sie folgende Verpflichtungen:
Sie mussten besorgt sein, dass jedes Stück Weinberg alle drei Jahre mit Mist ordentlich gedüngt wird. Die Hälfte des Mistes (mit Stroh) mussten sie selbst aufbringen, die zweite Hälfte besorgte das Rentamt. Die Baumänner mussten auch die Hälfte der benötigten Rebstecken beistellen, die andere Hälfte das Rentamt. Sie hatten auch im Rebland entstandene Lücken aufzufüllen. Jedes dritte oder vierte Jahr hatten sie die „Fürhäupter“2 zu entladen und die Erde in die Blößen hinaufzutragen. Wenn mehr Erde nötig wäre, soll der Hubmeister vom Rentamt solche beschaffen und zuführen lassen, daß die Bauleute diese ebenfalls in die Lücken tragen können.

Der Torkel und das Torkelgeschirr gehört der Herrschaft. Den Baumännern obliegt, dasselbe gut zu verwahren und zu erhalten und wenn ein Abgang eintritt, dies dem Hubmeister rechtzeitig zu melden. Ohne Wissen des Hubmeisters darf niemand den Torkel benützen. Wenn durch ihre Nachlässigkeit Schaden entsteht, sind sie verantwortlich und haben den Schaden aus ihrem Eigentum zu ersetzen. Ev. können Schuldige auch entlassen werden.

Ein zweiter Vertrag von 1581 ergänzt die vorstehenden Punkte wie folgt:

Die Baumänner sollen im Herbst die Trauben selbst hüten und wenn sie meinen, dass mit dem Wimmeln begonnen werden könnte, den Hubmeister verständigen. Die für die Weinlese benötigten Helfer und zwar Träger und Treter werden entlohnt und diese je zur Hälfte von der Herrschaft und den Bauleuten bezahlt.

Das Torkeln sollen die Baumänner mit dem Torkelmeister für sich selbst verrichten. Der Hubmeister soll ihnen und dem Torkelmeister Speis und Trank verordnen, damit das Wimmeln und Torkeln, sowie das Messen und die Pflege des Weines richtig gemacht werde. Wenn ein Baumann aus dem Dienst treten will, soll er dies anfangs August den Feldkircher Amtsleuten melden.

Für kleinere Weingärten wurden die erforderlichen Arbeiten zum Teil im Akkord vergeben, zum Teil im Taglohn ausgeführt.
Am 10. Nov. 1642 hat die Feldkircher Stadtverwaltung die Bau-, Tag- und Lidlöhne wie folgt festgesetzt:
Einem Wimmler neben obigem 3 krz, Tag und Nacht zu torkeln neben Essen und Trinken 10 krz. Für das Gutjahr, für die Fasnacht und die Kilbe 1 fl 12 krz oder eine Mahlzeit. Doch soll alles beim Bauherrn stehen, das Geld oder Speis und Trank zu geben.

In einem alten Rechnungsbuch finde ich:
Am 18. März hat mir Th. Gabriel, Beschling, 1 Tag im Weinberg geschnitten, weiter hat er und sein Weib mir 1 Tag im Weinberg gehaut (gehackt). zusammen 2 Tag und 1 gegrubnet 4 fl.

Sehr wahrscheinlich haben manche Besitzer kleinerer Weinberge, wie es in Beschling vermutlich an der Tagesordnung war, die notwendigen Arbeiten selbst ausgeführt, da sich wohl keiner der hauptsächlich für den Eigenbedarf produzierenden, weitestgehend nebenberuflichen Winzer sich Fachleute leisten konnten.

 

  • 1. aus Marte, Otto: Der Weinbau in früherer Zeit. - Festschrift zum 60-Jahresjubiläum des Obst- und Gartenbauvereins Nenzing-Beschling 1975.
  • 2. Internationales und interregionales Fachwörterbuch zur Sprache und Kultur des Weines (WDW Online-Wörterbuch 5.0): fürhaupt, n.: 4) die einen Weingarten oder Weinberg einfassende Reihe Reben, die das Ende oder den Saum eines Weingartens oder Weinbergs bildende Reihe Reben.

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44