Die Torkelmeister

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44

1 Wie aus einem Schreiben des Landgerichtes an die Gemeindevorstehung Nenzing vom 3. Oktober 1818 zu ersehen ist2, haben die Behörden die Torkelmeister auf ihre Obliegenheiten aufmerksam gemacht und vereidigt. Die Gemeinde erhielt den Auftrag die in der Gemeinde befindlichen Torkelmeister zu verständigen, dass am 6. Oktober 1818, 9 Uhr vormittags die Verpflichtung derselben vor dem Amte erfolgt. Zugleich soll die Gemeinde ein namentliches Verzeichnis derselben übergeben. Im Stadtarchiv in Bludenz ist von einer solchen Verpflichtung die Rede, die vor dem Vogteiverwalter vorgenommen wurde.

Bei Torkelmeistern, die schon länger als solche tätig waren, erfolgte die Verpflichtung mit Handschlag. Torkelmeister, die dieses Amt das erste Mal ausüben sollten, wurde die Beeidigung nach folgender Formel vorgenommen:

"Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen reinen und unverfälschten Eid, daß ich als Torkelmeister die zum Pressen an Hand gegebenen Trauben, wie es die Pflicht eines jeden, der zu dieser Arbeit bestimmt ist, erfordert, gehörig drucken und den daraus entstehenden Most so belassen werde, wie ihn die Rebe erzeugt. Folgt, daß ich denselben weder färben, noch vermischen oder was immer Nachteiliges mit ihm vornehmen werde, sondern auch einem jeden das gehörige Maß abreichen und den Zehent von diesem Wein dem N. N., der ihm gebührt, getreulich zuteilen, überhaupt aber mich so benehmen wolle, daß ein jeder, was ihm gebühret, erhalten solle. So wahr mir Gott helfe!!!"

Nach abgelegtem Eide und erfolgtem Handgelübde haben sich diese unterzeichnet.

Neben der Betreuung des Torkels und der fachgemäßen Herstellung und Pflege des Weines hatten die Torkelmeister den Auftrag, den erzeugten Wein genau zu messen, wahrscheinlich als Grundlage für die Einhebung der Wein- oder Moststeuer.

Der Torkelmeister war auch verpflichtet, jedem nachfragenden Weinkäufer zu sagen, ob es sich um Halden- oder Bodenwein handelt. Es soll daher das Wimmeln in den Böden einige Tage früher als in den Halden erlaubt werden. (St. A. Feldk.)

Von der Bedeutung des Weinbaues und dem Interesse, das die Behörden diesem Wirtschaftszweig zumaßen, zeugt ein Schreiben des Landgerichtes an die Gemeinde vom 20. August 1818.3 Demnach stand es um die Torkelaufsicht offenbar nicht zum Besten: In den abgewichenen Meßjahren wurden die Torkel äußerst elend besorgt, sie stunden fast Jahre und Tage ohne Dachung da, so daß der Regen die Torkelbäume verfaulte, und in Torkelbetten und Weinmostbütten faulend ausdünsten mußte, daß nun die größte Gefahr vorhanden ist, aus verfaulten oder unreinen Torkelbetten und Weinmostbütten stinkenden Weinmost zu erhalten. Damit nun hiedurch weder der Zehenthauer noch Weinkäufer gefährdet werde, so wird hiemit auf Ersuchen des Hl. Rentamtes Feldkirch ddo 7ten et praes. 9ten d. M. angeordnet:

  1. Die Gemeindevorstehung hat sogleich eine Kommißion aus zweyen sachverständigen Männer zu ernennen, welche sogleich alle im Gemeindsbezirke liegenden Törkel, Törkelbäume, Törkelbetten und Weinmostbütten zu untersuchen haben.
  2. Findet diese Kommißion einen Torkelbaum, Torkelbett oder Weinmostbütte verfault, oder sonst mangelhaft und dem Zwecke nicht entsprechend, so hat sie es der Gemeindevorstehung anzuzeigen, und diese hat ohne Verzug und bei eigener Verantwortung Sorge zu tragen, daß das mangelhafte ergänzt und überhaupt die fehlerhaft gefundenen Bütten, Torkelbette und Bäume sogleich in brauchbaren und guten Zustand hergestellt werden.
  3. Sollten die zur Herstellung verpflichteten Individuen nicht sogleich Hand ans Werk legen wollen, so ist sogleich die Anzeige anher zu erstatten, damit von Gerichts wegen sohin auf der Säumigen Kosten das Geeignete verfügt werde.
  4. Uiber den Vollzug gegenwärtiger Anordnung ist Bericht zu erstatten. Uibrigens wird hiebei Bemerkt, daß auch in Törkeln allein das neue österreichische Maaß gebraucht werden dürfe, weswegen die Gemeindsvorstehung sogleich die Einleitung zu treffen hat, daß dieses Maaß gehörig beigeschaft werde.

Dieses Schreiben war offensichtlich deutlich genug, denn bereits am 24. August meldete die Gemeindevorstehung von Nenzing zurück4, dass man obiges Schreiben allen Torkelmeistern vorgehalten habe und ihnen befohlen habe, missliche Verhältnisse umgehend ins Reine zu bringen und das neue österreichische Maß anzuschaffen und zu verwenden. Die zuständigen Torkelmeister bestätigten das Schreiben der Vorstehung mit ihren Unterschriften:

Johannes Mayer, Torkelmeister von Nenzing,
Marx Tschabrun, Torkelmeister von Beschling,
Christian Tschamon, Torkelmeister von Beschling,
Meinrads Bruder, Josef Gabriel, Torkelmeister zu Mothen
Joh. Christian Latzer, Torkelmeister.

Daraufhin forderte das Landgericht Sonnenberg am 3. Oktober5 die Gemeindevorstehung Nenzing auf, zur Verpflichtung der in der Gemeinde befindlichen Torkelmeister alle auf den 6. d. M. im Namen des Landgerichtes vorzuladen, und zugleich ein Namensverzeichnis derselben zu übergeben.

Weizenegger-Merkle schreibt vom Weinbau, dass die Kriegsjahre 1796 bis 1815 einen großen Einfluss auf den Weinbau hatten. Bis dorthin war man weniger an der Menge als an der Güte des Gewächses interessiert. In der Kriegszeit war das Land voll von Militär und alle wollten trinken. Dies führte dazu, dass man ertragreichere Sorten anbaute, die Qualität aber nicht mehr wie früher war.

Wie die weiter oben auszugsweise angeführte Rebordnung der Stadt Feldkirch aus dem Jahre 1813 zeigt, wurde dort der Versuch unternommen, bessere Sorten zu kultivieren und weiter auch darauf Bedacht genommen, daß die Pflegearbeiten vom Schnitt der Reben im Frühjahr bis zur Weinlese und dem Torkeln korrekt und gewissenhaft ausgeführt werden, um einen guten Wein zu erhalten.

Auch Werkowitsch bemängelte in seiner Statistik von 1887 besonders die damals betriebene Art der Kellerwirtschaft. Die Torkel seien vielfach nur in Holzschuppen untergebracht, wo große Kälte oder der Föhn die Gärung beeinflussen und die Qualität des Weines beeinträchtigen können. Aber auch bei der Auslese der Trauben, beim wiederholten Abziehen des Weines fehle es vielfach am nötigen Fleiß und Sachkenntnis. Bei entsprechender Sorgfalt und besonders, wenn bei der Gärung eine regelmäßige Temperatur gehalten werden könne, ergebe auch ein in der Güte minderer Jahrgang noch einen ganz angenehmen und guten Wein.6

Ergänzend soll hier bemerkt werden, dass es in Beschling zwei Torkel gegeben hat, die beide in der Urmappe (Kataster von 1857) ersichtlich sind. Der eine stand dort, wo jetzt „im Loch“ eine neue Siedlung entstanden ist. Noch in den 1960er Jahren führte ein Fußsteig vorbei an einem gebüschbewachsenen Haufen, unter dem sich die Fundamente verbargen. Der zweite stand in der heutigen Burggasse oberhalb des Weges nördlich vom Haus Nr. Burggasse 7.

  • 1. weitgehend aus Marte, Otto: Der Weinbau in früherer Zeit. - Festschrift zum 60-Jahresjubiläum des Obst- und Gartenbauvereins Nenzing-Beschling 1975.
  • 2. VLA, Gemeindearchiv Nenzing, Schachtel 21, Faszikel 176 vom 3.10.1818.
  • 3. VLA, Gemeindearchiv Nenzing, Schachtel 21, Faszikel 176 vom 20.8.1818.
  • 4. VLA, Gemeindearchiv Nenzing, Schachtel 21,  Faszikel 176 vom 24.8.1818.
  • 5. VLA, Gemeindearchiv Nenzing, Schachtel 21,  Faszikel 176 vom 3.10.1818.
  • 6. zitiert nach Marte, Otto: Der Weinbau in früherer Zeit. - Festschrift zum 60-Jahresjubiläum des Obst- und Gartenbauvereins Nenzing-Beschling 1975, o. S.

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
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— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
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— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44