Die Feldhüter/Flurwächter

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44

Am 30. Jänner 1838 brachte die Behörde die Aufstellung von Flurwächtern1 in Vorschlag und forderte die Vorsteher der Gemeinden des Gerichtsbezirkes auf, einen angemessenen Gehalt für die gemeinschaftlichen oder für sich allein aufzustellenden Flurwächter auszumitteln und zur Anstellung nur solche in Vorschlag zu bringen, von denen zu erwarten sei, dass sie den Dienst verstehen und fleißig besorgen. Nur sieben Gemeinden gaben überhaupt Rückmeldungen, die größtenteils mangelndes Verständnis erkennen ließen. Das k. k. Kreisamt dringe nun auf die Aufstellung von Gemeindedienern oder Flurwächtern, die dem Zweck entsprechen können und wollen. Für kleinere Gemeinden sei es aber wohl kaum zumutbar, allein einen entsprechend gut bezahlten Flurwächter anzustellen, die im Sinne des Kreisamtes eigentlich Polizeidiener wären, möglichst vereint mit dem Gerichtsdienerpersonal. Nach Ansicht des Landgerichtes Sonnenberg müssten drei solcher Flurwächter für den gesamten Gerichtsbezirk genügen. Die diesfälligen Auslagen könnten nach dem gesetzlichen Steuerfuß auf die einzelnen Gemeinden repartiert werden. Der Magistrat und die Gemeindevorstehungen wurden zur Diskussion und Beschlussfassung verbindlich eingeladen.2

Dass hier der Flurwächter auch als Feldhüter außerhalb der Weinberge gemeint war, zeigt uns eine Ministerial-Verordnung vom 30.Jänner 1856, wonach die Bestellung eines beeideten Feldschutzpersonals (Feldhüter, Flurwächter) gestattet sei, um die Hintanhaltung von Beschädigungen und widerrechtlichen Eingriffen, denen das Feldgut ausgesetzt ist, zu erleichtern. Die Beeidigung dieser Flurwächter würde den Bezirksbehörden zugewiesen. Diese Verordnung wurde wohl vor allem für Ostösterreich erlassen, wo es neben den Gemeinden auch zahlreiche Güter gab, die der Mindestgröße von ca. 60 Hektar entsprachen und damit eigenes Feldschutzpersonal anstellen konnte. Deshalb wurden im Bezirk Bludenz die Gemeinden aufgefordert, sich verlässlich zu äußern, „ob sie sich zur Aufstellung eines Flurwächters herbeilasse oder ob sich allenfalls derlei Gutsbesitzer vorfinden“.3 Auch wurde eine Äußerung auf die Frage verlangt, ob sich der Feldschutzdienst nicht mit dem Forstschutz zweckmäßig vereinen ließe.

Im Bereich der Gemeinde Nenzing dürfte dieses Vorhaben keinen größeren Niederschlag gefunden haben. Auch in den alten Akten der Fraktion Beschling wurden keine Hinweise auf Feldhüter/Flurwächter gefunden. Vermutlich hatte einer der zwei gewählten Dorfvögte dieses Amt im Bedarfsfall zu versehen.

 

  • 1. Internationales und interregionales Fachwörterbuch zur Sprache und Kultur des Weines (WDW Online-Wörterbuch 5.0): Flurwächter m.: a. Weinbergshüter,  b. Pers., welche die Vögel im Weinberg verscheucht. Im obigen Fall dürfte aber wohl eher die allgemeinere Form, der Feldschütze (https://de.wikipedia.org/wiki/Feldschütze), gemeint sein als angestellte Person von Gemeinden zum Schutz der  Felder und Flure, hauptsächlich vor Dieben aller Art.
  • 2. VLA, Gemeindearchiv Nenzing, Schachtel 21, Faszikel 175 vom 2.5.1839.
  • 3. VLA, Gemeindearchiv Nenzing, Schachtel 21, Faszikel 175 vom 22.5.1856.

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44