Weinversteigerungen

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44

Außer den durch Einfuhrbeschränkungen und -verbote konfiszierten Weinmengen wurden später auch jährlich größere Mengen an Wein unter der Führung des Rentamts Feldkirch gleich nach der Ernte versteigert. Das ging wohl auf ein Schreiben von Leopold Graf von Künigl1 an das Vogteiamt Bludenz am 6. Juni 1784 zurück. Nach einem kaiserlichen Edikt sollten die Weine von allen aufgelassenen Klöstern oder deren Gütern künftig versteigert werden, wobei die Ausrufung in großen oder auch in kleineren Partien erfolgen könne. In Zukunft sollten die dort erfechsten2 Weine gleich nach deren Erzeugung versteigert werden.3

Während die privaten Weinbergbesitzer, die mehr oder weniger für den Eigenbedarf produzierten und die Eigenerzeugnisse im eigenen Haus ausschenken durften, kaum Daten hinterließen, wurde obiges Edikt offenbar umgesetzt und es bestehen zu den herrschaftlich eigenen und den Zehentweinen des Vorderlandes und des Walgaus seither fast jährliche Aufzeichnungen, da diese öffentlich versteigert wurden.

Eine Bekanntmachung des Kaisl. Königl. prov. Rentamtes Feldkirch vom 3. Oktober 1818 an den Vorsteher in Nenzing4 lautet z. B.: Die Versteigerung der herrschäftlichen eigenen, und die Zehend Weine des heurigen Herbstes, in Blumeneggischen Gemeinden erwachsen, wird am Montag den 12ten dies Vormittags um 9 Uhr in der Kronenwürthsbehausung an der Brük zu Ludesch öffentlich durch eine rentämtliche Kommission vorgenommen werden; wozu die Kaufliebhaber eingeladen werden, damit sie alldort die Kaufbedingnisse vernehmen und ihre Anbothe zu Protokoll geben mögen.

Eine Ausschreibung vom 14. September 1822 umfasste neben den herrschäftlich eigenen auch die Zehentweine5 am Ardetzen- und Blasenberg sowie die des Gerichts Jagdberg, dann die Domkapitlischen Zehendweine am Ardetzenberg, Amberg, Göfis, Röns, dann die Herrschäftlichen Weine und Zehendweine zu Bendern.

In der Versteigerungsankündigung vom 19. Dezember 1823 sind „die herrschäftl. eigene und die Zehendweine von St. Gallen an der Klaus, dann die Churdomkapitlische Zehendweine zu Röthis, so wie die dem Religionsfonde6 angehörigen Viktorsberger Zehendweine zu Röthis, Sulz und Klaus“, sowie „die eigene als auch Zehendweine am Ardezen und Blasenberg, so wie die des Gerichts Jagdberg, dann die domkapitlischen Zehendweine am Ardezenberg, Amberg, Göfis und Röns.“ Zusätzlich wurden am 25. Dezember noch „die heurigen herrschäftlichen, und die Zehentweine der ehemaligen Herrschaft Blumenegg“ versteigert.7

Den üblichen Ablauf einer solchen Versteigerung zeigt uns eine Versteigerungsankündigung vom 15.10.18248:

  1. wird das jedesmal durch Meistboth erstandene Wein-Quantum sogleich nach erfolgtem Torklen dem betreffenden Käufer durch den Zehendknecht oder Torkel-Meister in dem vorgeschriebenen österreich. Maaße und nach Vorschrift der vom löbl. k. k. Landgerichte erfolgten Verpflichtung vorgemessen werden, indem nach geschehenem Torkeln alles auf Waag und Gefahr des betreffenden Käufers geht.
  2. Jene Käufer, deren Solidität dem Rentamte nicht bekannt ist, haben einen annehmbaren Bürg und Zahler, oder aber ein bewährtes Bürgschafts-Instrument der Versteigerungskommission an die Hand zu stellen.
  3. Jeder Käufer eines allfälligen Weinrestes muß diesen um den ersteigerten Kaufspreiß annehmen derselbe mag so groß oder so klein ausfallen als er nur will, und soll dießfalls der Kauf weder retressiren(?) noch eine Vergütung oder Entschädigung ansprechen können.
  4. Die Bezahlung der Kaufschillinge hat gleich nach Abfassung der Weinquantum zu geschehen, jedoch wird auf Verlangen ein Termin bis 1tn März 1825 gegen dem vergönnt, daß jene Käufer, deren Vermögens-Verhältniße nicht hinreichend bekannt sind, einen Bürg und Zahler in Loco stellen. Endlich
  5. haben die Käufer der herrschäftl. Eigenen und Zehendweine zu Mauren und Bendern im Fürstenthum Lichtenstein den Einfuhrszoll p. p. auf sich zu nehmen und zu bestreitten.

 

Solche Versteigerungen wurden in der Folge fast jährlich angekündigt, zum Teil auch nach Region getrennt.

  • 1. https://de.wikipedia.org/wiki/Künigl_(Adelsgeschlecht): Leopold Franz Joseph (1726–1813), k.k. Geh. Rat, Vizepräsident des Oberösterreichischen Guberniums in Innsbruck.
  • 2. Internationales und interregionales Fachwörterbuch zur Sprache und Kultur des Weines (WDW Online-Wörterbuch 5.0): fechsen I/-n- sw.: Ertrag aus dem Weinberg erzielen.
  • 3. VLA, Vogteiamt Bludenz, Signatur 163/1784/144, Schachtel 193 vom 6.6.1784.
  • 4. VLA, Gemeindearchiv Nenzing, Schachtel 04, Faszikel 41 vom 3.10.1818.
  • 5. VLA, Gemeindearchiv Nenzing, Schachtel 04, Faszikel 41 vom 14.9.1822.
  • 6. http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.r/r482698.htm: Religionsfonds, rechtliches Gebilde des österreichischen Staatskirchenrechts. 1782 vereinigte Joseph II. alte Religionsfonds, Eremitenfonds und Böhmische Salzkasse (seit 1630) mit der Vermögensmasse von mehr als 700 aufgehobenen Klöstern, Kirchen, Kapellen, Benefizien und Bruderschaften der Monarchie zum Religionsfonds. Die Verwaltung erfolgte durch staatliche Kommissionen mit kirchlichen Vertretern.
  • 7. VLA, Gemeindearchiv Nenzing, Schachtel 04, Faszikel 41 vom 19.12.1823.
  • 8. VLA, Gemeindearchiv Nenzing, Schachtel 04, Faszikel 41 vom 15.10.1824.

Einleitung
Woher kam der Wein?
Die natürlichen Voraussetzungen für Weinbau
Seit wann gibt es Weinbau im Walgau bzw. in Vorarlberg?
Rechtliche Grundlagen des Weinbaus
— Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit
— Die Wingertpachtverträge und ihre Konditionen
— Weingartenordnungen, Edikte den Weinbau betreffend
— Weinversteigerungen
— Abgaben aus dem Weinbau
— Einfuhrbeschränkungen für Wein
— Verordnungen und Edikte betreffend die Schankbetriebe und Brennereien
— Obrigkeitliche Rechtsprechung und Strafen
Der Weinbau in Vorarlberg
— Weinbau in Vorarlberg allgemein
— Der Weinbau im Gemeindegebiet Nenzing
— — Bei der Ortschaft Nenzing
— — Der Weinbau in Beschling
— — In der Außerquart und auf Latz
— — Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
— Die in Vorarlberg üblichen Traubensorten
— Personal in und um Vorarlberger Weingärten
— — Die Rebmänner oder Baumänner
— — Die Torkelmeister
— — Die Feldhüter/Flurwächter
Die Arbeit im Weinberg
— Die Anlage eines Weingartens
— Die Erziehungsart der Reben
— Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten im Weinberg
— Traubenkrankheiten und Schädlinge
Vom Wingert zum Wein
— Die Einbringung der Trauben
— Das Torkeln
— Die Weinbereitung
— Zur Qualität der Weine
— Wissen um Ausbau, Verschnitt, Schönung
— Produktionsmengen
— Arbeitslöhne
— Ausschank, Verkauf und Ausfuhr des Beschlinger Weines
— Weinpreise, Wingertpreise und -größen
Das Ende des Weinbaus in Beschling
— Fortschreitende Umstellung auf Obstbau
— Das Katastrophengewitter von 1894 und das endgültige Ende
Fotografisch dokumentierte Keller (Auswahl)
— Objekt K, alte Hausnummer 2, heute Dorfstraße 15
— Objekt L‚ alte Hausnummer 3, heute Dorfstraße 10
— Objekt M, alte Hausnummer 8, heute Dorfstraße 5
— Objekt N, alte Hausnummer 23, heute Dorfplatz 4 a 2
— Objekt O, alte Hausnummer 31, heute Kirchweg 4
— Objekt P, alte Hausnummer 35, heute Burggasse 10 und 12
— Objekt Q, alte Hausnummer 36, heute Burggasse 14
— Objekt R, alte Hausnummer 37, heute Brüelweg 24
— Objekt S, alte Hausnummer 40, heute Burggasse 44