Rechtliche Grundlagen des Weinbaus

Entwicklung der Besitzverhältnisse bis in die Neuzeit - Zwischen der römischen Weinbauphase (15 vor bis ca. 300 nach Christus) und dem karolingischen Wiederaufbau nach dem Niedergang durch die Völkerwanderung liegt ein halbes Jahrtausend ohne Hinweise auf den hiesigen Weinbau. Es wird aber wohl, was an Weinbau tradiert wurde, an eine Grundherrschaft gebunden gewesen sein, zunächst wohl an die feudalen, weltlichen Herrscher, später auch zunehmend an die Einrichtungen der Kirche, Klöster und Stifte. ... weiterlesen