Schwärzler1 gibt uns folgenden Überblick über Arbeitslöhne für Taglöhner im Weinbau, die wohl annähernd für das ganze Land gegolten haben dürften:
Jeder Taglöhner mußte von Früh 6 Uhr bis 11 Uhr und von 12 bis 6 Uhr Abends arbeiten und erhielt folgenden Lohn:
Reben schneiden, stürzen, stoßen, einem rechtschaffenen Mann ohne Verpflegung per Tag 18 kr., einem mannbaren Weibe 14 kr. Für in den Reben graben, legen, dungtragen einer jeden Person obigen Lohn und zudem eine halbe Wein und Brod. Was aber halbgewachsene Buben oder Mädel betrifft, darf nicht mehr als 8 kr., einem ordentlichen Wimmer mit Verpflegung je morgens und mittags Suppe, Mus, Käs und Brod ohne Wein und 9 kr. Einem Buttenträger mit obiger Verpflegung 12 kr., einem Weib 6 kr. Den Arbeitern ist verboten aus den Reben das Abholz, Gras und Rupf mit nach Hause zu nehmen, gegen Strafe von Inlohn. …… Ferner wurde verordnet, daß aus dem Hofsteigischen vor Weihnachten kein Stroh, Heu, Tung, Rebstecken außer Land verkauft werden dürfe…
Zeller2 gibt nach einer Rebbauordnug von 1715 folgenden Überblick:
- 20 Kreuzer: Graben und Erde heraustragen von morgens bis abends 6 Uhr außer Mittag von 11 – 12 Uhr zur Frühlingszeit
- 18 Kreuzer: mit Trunk
- 12 Kreuzer: von Weib oder Bub allein
- 18 Kreuzer: Zur Herbstzeit oder von Mann allein
- 16 Kreuzer: mit Trunk
- 10 Kreuzer: von Weib oder Bub allein
Die Arbeiten im Weinberg wurden also je nach Schwere, aber auch nach Jahreszeit unterschiedlich bezahlt. Leichtere Arbeiten, die auch von Frauen oder Kindern verrichtet werden konnten, wurden entsprechend geringer bezahlt.
Für besonders schwere Arbeiten gab es Sonderentlohnungen von den Weinbergbesitzern. So bekam der Stößer für das mühsame Einstoßen der Rebstickel den sogenannten „Stößerwein“, nämlich eine halbe Maß Wein pro Pfundlohn Reben.
Auch aus Beschling ist aus verschiedenen Aufschreibbüchern bekannt, welche Arbeitslöhne bezahlt wurden: So gibt z. B Christian Stoß3 in seinem Aufschreibbuch folgende Angabe:
Im Jahre 1813 haben sie mier gewimlet, ist - 20 x
In ein einem Aufschreibheft4 hat Johann Scherer festgehalten, dass er 1852 Weinbergsarbeiten für Martin Drexel ausgeführt hat:
- 1 Tag gekarschet, zugleich Köst - 12 xr
- 1 im Wingert gehauet - 18 xr
- 1 Tag Stikel gespizt -24 xr.